Leistungen
Unfälle vermeidenDie Verantwortung für sichere Krane und Hebezeuge sowie für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften (UVV) liegt beim Betreiber. Zu dessen Grundpflichten gehört die Einhaltung der Maßnahmen wie in der UVV BGV A1 beschrieben. Laut UVV BGV D6 und D8 (§44 bzw. §36) verstößt man bei Nichtbeachtung gegen die Vorschriften des siebten Sozialgesetzbuches SGB VII, §15. In diesem Fall können Geldbußen gem. § 209 SGB VII bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Außerdem können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden. VETTER Kranservice unterstützt Sie dabei, das Haftungsrisiko zu minimieren. Leistungen auf einen Blick
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